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v26.3

Aufbewahrung (GeBüV)

Die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) verlangt, dass Geschäftsunterlagen während zehn Jahren so aufbewahrt werden, dass sie nicht unbemerkt geändert werden können und jederzeit lesbar bleiben. DiKAS unterstützt Sie bei einer GeBüV-konformen Aufbewahrung — wie, steht auf dieser Seite.

Keine Rechtsberatung

Ob Ihre Aufbewahrung insgesamt den Anforderungen genügt, hängt auch von Ihrer Organisation ab (Zugriffe, Ablage der Ausdrucke, Sicherungen ausserhalb von DiKAS). Klären Sie das mit Ihrem Treuhänder oder Ihrer Revisionsstelle.

Unveränderbare Belege

  • Kassenbelege: Die Steueraufteilung wird beim Abschluss des Belegs festgeschrieben und nie neu berechnet. Korrekturen erzeugen einen Gegenbeleg (Storno) — nichts wird gelöscht oder überschrieben.
  • Tagesabschluss: Für denselben Öffnungstag kann kein zweiter Tagesabschluss erstellt werden. Zeitzone und Tageswechsel sind ab dem ersten gebuchten Beleg gesperrt.
  • Kundenrechnungen: Beim Finalisieren werden PDF (und, wo vorhanden, XML) einmalig abgelegt; ein erneuter Versand liefert dieselbe Datei. Jede Änderung am Rechnungsstatus steht im Änderungsjournal der Rechnung, das zehn Jahre aufbewahrt wird.

Exporte

Export Wo Inhalt
Meine Daten Datenexport im Admin-Bereich ZIP je Zeitraum: Rechnungen (PDF, XML), Angebote, Kunden- und Artikelstamm, Ausgaben
Kassenbuch Admin → Kassenbuch Belege, Tagesabschlüsse, Ausgaben — filterbar, als CSV
Buchungsjournal CH Admin → Einstellungen → Finanzen Soll/Haben-Journal je Tagesabschluss, siehe Buchungsjournal CH
Listen Berichte, Kunden, Artikel CSV/XLSX

Legen Sie die Exporte regelmässig in Ihrer eigenen Ablage ab — die Aufbewahrung ausserhalb des Kassensystems bleibt Ihre Aufgabe.

Protokolle und Zugriffe

  • Audit-Log (Admin → Einstellungen → System → Audit-Log) tagesweise und als Datei zum Herunterladen
  • Rollen und Rechte je Mitarbeiter, optional Zwei-Faktor-Anmeldung
  • Mahnlauf-Protokoll und, bei Treuhänder-Zugang, ein Zugriffsprotokoll (Ansicht und CSV)

Sicherung

In der Cloud-Ausgabe sichert DiKAS die Daten automatisch ausserhalb Ihres Betriebs (inkrementelle Sicherungskette), jeder Mandant in einer eigenen Datenbank. Bei einer Kündigung wird eine Sicherung sechs Monate zum Abruf per Link bereitgehalten.

Was DiKAS nicht leistet

  • DiKAS ist nicht GeBüV-zertifiziert — es gibt kein solches Zertifikat für Software.
  • Kassenbelege tragen in der Schweiz keine kryptografische Signatur und keinen Zeitstempel eines Drittanbieters; die Unveränderbarkeit beruht auf Festschreibung, Gegenbelegen und Protokollen.
  • Die Zehn-Jahres-Ablage der Exporte in Ihrem Betrieb ersetzt DiKAS nicht.