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v26.3

Wiegeartikel an der Kasse verkaufen

Wiegeartikel, etwa Obst, Gemüse, Käse oder Nüsse, werden in DiKAS mit ihrem Gewicht und dem Preis je Kilogramm verkauft. Das Gewicht kann von einer vorhandenen Handelswaage abgelesen und an der Kasse manuell eingegeben werden. Eine technische Verbindung zwischen Waage und Kasse ist dafür nicht erforderlich.

Artikel einrichten

  1. Öffnen Sie Admin → Artikel und wählen Sie den Artikel, zum Beispiel „Tomaten“.
  2. Aktivieren Sie im Bereich Allgemein die Option „Gewichtsartikel“.
  3. Prüfen Sie die Einheit kg und tragen Sie den Verkaufspreis je Kilogramm ein, zum Beispiel 3,99 €.
  4. Speichern Sie den Artikel.

DiKAS zeigt den Artikel anschließend mit seiner Einheit und dem Preis je Kilogramm in der Kasse an.

Gewicht eingeben und kassieren

  1. Wiegen Sie die Ware auf der Handelswaage.
  2. Wählen Sie den Wiegeartikel in DiKAS aus.
  3. Tippen Sie in der Bonliste auf die Mengenangabe der Position und öffnen Sie den Reiter „Anzahl“.
  4. Geben Sie das abgelesene Gewicht über den Ziffernblock ein. Bei Gewichtsartikeln steht dafür eine Komma-Taste bereit, zum Beispiel 1,37 für 1,37 kg.
  5. Bestätigen Sie die Eingabe und kontrollieren Sie Gewicht, Kilopreis und Positionsbetrag.
  6. Kassieren Sie wie gewohnt.

Beispiel: Bei 1,37 kg Tomaten und 3,99 € je kg berechnet DiKAS automatisch 5,47 €.

Drei Nachkommastellen

Gewichte lassen sich bis zu drei Nachkommastellen eingeben, zum Beispiel 0,485 kg. Damit können Sie die Auflösung der üblichen Handelswaagen übernehmen.

Rechtliches beim Verkauf nach Gewicht (Deutschland)

Die folgenden Punkte gelten für den Verkauf loser Ware nach Gewicht in Deutschland:

  • Verwenden Sie für die Gewichtsermittlung eine Waage, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden darf und innerhalb ihrer Gültigkeit betrieben wird. DiKAS ersetzt diese Anforderung nicht.
  • Geben Sie ausschließlich das Nettogewicht der Ware ein. Das Gewicht von Tüten, Schalen oder anderen Verpackungen darf nicht berechnet werden.
  • Zeichnen Sie den Preis je Kilogramm gut sichtbar aus und prüfen Sie vor dem Kassieren, dass Gewicht, Kilopreis und Gesamtpreis stimmen.
  • Bei einer manuellen Eingabe wird das Gewicht von der Waage abgelesen und in DiKAS übertragen. Die Waage bleibt dabei das Messgerät; eine technische Waagenanbindung wird nicht verwendet.

Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere § 31 MessEG, § 26 MessEV und §§ 3 bis 5 Preisangabenverordnung. Bei besonderen Verkaufsformen oder Fragen zur eigenen Waage sollte die zuständige Eichbehörde oder eine fachkundige Beratung einbezogen werden.