RKSV-Einrichtung¶
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) verlangt, dass jeder Barumsatz-Beleg mit einer Signaturerstellungseinheit signiert und die Kasse bei FinanzOnline angemeldet wird. DiKAS erledigt beides über fiskaly SIGN AT — ohne eigene Signaturkarte.
Admin → Einstellungen → Finanzen → Österreich / RKSV
Was Sie brauchen¶
| Angabe | Woher |
|---|---|
| API-Key und API-Secret | Ihr fiskaly-Konto (SIGN AT) |
UID-Nummer (ATU…) |
Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer |
| Teilnehmer-ID, Benutzer-ID, PIN | Der Registrierkassen-Webservice-Benutzer, den Sie in FinanzOnline anlegen (Admin → Benutzer → Benutzer anlegen, Typ „Registrierkassen-Webservice") |
Kasse in Betrieb nehmen¶
- API-Key und API-Secret eintragen.
- Kassen-UUID und SEE-UUID (Signaturerstellungseinheit) werden vorgeschlagen; mit Neu erzeugen vergeben Sie eine neue SEE-UUID.
- UID-Nummer und die drei FinanzOnline-Zugangsdaten eintragen.
- Verbinden und Kasse in Betrieb nehmen klicken.
DiKAS meldet sich bei FinanzOnline an, registriert die Signaturerstellungseinheit und die Kasse und erzeugt den Startbeleg. Der Statusblock zeigt danach „Kasse in Betrieb — Startbeleg signiert" mit Kassenidentifikationsnummer, Zertifikat-Seriennummer, Startbeleg, letztem Versuch und — falls etwas fehlschlug — dem letzten Fehler.
Startbeleg prüfen
Der Startbeleg ist mit der BMF Belegcheck-App zu prüfen. Wie das geht, steht unter Belegprüfung und Jahresbeleg.
Bedienregeln der Maske¶
- Leer gelassene Felder überschreiben nichts. Sie können also nur die PIN ändern, ohne den API-Key erneut einzugeben.
- API-Secret und PIN werden nie zurückgelesen — die Felder bleiben nach dem Speichern leer.
- Ein API-Key, der mit
test_beginnt, ist ein Sandbox-Schlüssel: Belege werden nur zum Schein signiert und bestehen die Belegcheck-App nicht. Für den Echtbetrieb brauchen Sie einenlive_-Schlüssel.
Was signiert wird¶
- Jeder Kassenbeleg mit Barumsatz (Bar, Karte, Gutschein — alles, was die RKSV als Barumsatz zählt)
- Jeder Stornobeleg als eigener Gegenbeleg; der Originalbeleg bleibt unverändert
- Monats- und Jahresbelege (Nullbelege) im Hintergrund, siehe Belegprüfung
Bestellungen an Tischen (Bons an Küche und Bar) werden nicht signiert — signiert wird der Zahlungsbeleg.
Der Beleg trägt den maschinenlesbaren Code als QR-Code; auf Thermobon und Rechnungs-PDF. Fehlt die Signatur (z. B. Verbindung zu SIGN AT unterbrochen), bleibt der Beleg als „ausstehend" gekennzeichnet — kassieren können Sie weiter. Belegzeiten werden in österreichischer Ortszeit signiert.