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v26.3

Fiskalisierung in Spanien (VeriFactu)

DiKAS unterstützt neben dem deutschen auch das spanische Fiskalrecht. In Spanien gibt es keine TSE und keinen DSFinV-K-Export — dort gilt VeriFactu: Jede Rechnung wird manipulationssicher verkettet und bei der Steuerbehörde AEAT registriert. DiKAS erledigt das automatisch im Hintergrund; diese Seite erklärt, was dahinter steckt und was auf dem Bon anders aussieht.

Für wen gilt diese Seite?

Für Betriebe in Spanien. Die Kapitel TSE & Finanzamt, DATEV-Export und Kassenmeldung gelten nur für Deutschland und haben in Spanien keine Bedeutung.


Was ist VeriFactu?

VeriFactu ist das spanische System für verifizierbare Rechnungen (Real Decreto 1007/2023): Kassensoftware muss jede Rechnung mit einer Hash-Kette fälschungssicher verketten und an die AEAT übermitteln bzw. verifizierbar machen. Das Gegenstück zur deutschen TSE — nur ohne eigene Hardware.

DiKAS unterstützt dafür zwei Wege:

Weg Beschreibung
fiskaly SIGN ES Cloud-Dienst, analog zur deutschen Cloud-TSE — Konto statt Hardware
Nativer VeriFactu-Weg DiKAS signiert und übermittelt selbst (XAdES-Signatur), ohne Zwischendienst

Beide arbeiten fail-closed: Kann eine Rechnung nicht ordnungsgemäß registriert werden, wird das protokolliert und nachgeholt — es geht kein Vorgang verloren.


Was steht auf dem Bon?

Spanische Belege aus DiKAS enthalten automatisch die Pflichtangaben:

  • Den Hinweis „VERI*FACTU" bzw. „Factura verificable en la sede electrónica de la AEAT"
  • Den QR tributario (ca. 30–40 mm) — Gäste und Prüfer können die Rechnung damit direkt auf der AEAT-Webseite verifizieren
  • Fortlaufende Rechnungsnummern je Serie

Factura simplificada und vollständige Rechnung

In Spanien ist der normale Kassenbon eine factura simplificada (vereinfachte Rechnung). Sie ist erlaubt bis:

Grenze Gilt für
400 € allgemein
3.000 € u. a. Gastronomie und Einzelhandel

Darüber (oder wenn der Gast es verlangt, z. B. für den Vorsteuerabzug) wird eine vollständige Rechnung mit den Kundendaten benötigt — in DiKAS über Kundenrechnungen.


Stornos und Korrekturen (facturas rectificativas)

Anders als in Deutschland wird in Spanien eine Korrektur als factura rectificativa registriert — eine eigene Korrektur-Rechnung mit Bezug auf das Original. DiKAS ordnet die Vorgänge automatisch richtig ein (Verkauf F1/F2, Korrektur R1/R5). Für Sie an der Kasse ändert sich nichts: Storno wie gewohnt — die richtige Einordnung passiert im Hintergrund.


Einrichtung

Das Fiskal-Land ist eine Instanz-Einstellung (Fiscal:Country), kein Schalter in der Oberfläche: Spanische Kunden laufen auf einer spanischen DiKAS-Instanz, die Registrierung bei der AEAT (Steuerpflichtiger, Signatur-Zugang) wird bei der Bereitstellung eingerichtet. Als Betreiber müssen Sie dafür nichts konfigurieren.

Zeitplan der VeriFactu-Pflicht

Die VeriFactu-Pflicht greift gestaffelt ab 2027 (Körperschaftsteuer-Pflichtige zuerst, übrige Unternehmen folgen). DiKAS ist darauf vorbereitet — Betriebe können schon vorher freiwillig im VeriFactu-Modus arbeiten. Verbindliche Fristen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung (gestoría).


Zahlungsarten in Spanien

  • Bar und Kartenzahlung (Stripe Terminal, SumUp, SoftPOS) funktionieren wie überall — siehe Zahlungsarten und Hardware.
  • Bizum und Redsys-Terminals sind in Vorbereitung, aber aktuell noch nicht nutzbar.

Nächste Schritte

Zahlungsarten — kassieren mit Karte und SoftPOS

Kundenrechnungen — vollständige Rechnungen mit Kundendaten

Hardware — Bondrucker, Terminals und Zubehör