Fehlende Abbuchungen nachholen¶
Jeder Verkauf bucht seine Ware automatisch vom Lagerbestand ab. In seltenen Fällen läuft diese Abbuchung nicht vollständig durch: Die Datenbank war kurz nicht erreichbar, oder ein Rezept enthält eine Zutat, die es nicht mehr gibt. Der Verkauf selbst bleibt davon unberührt, er ist bezahlt und gebucht. Damit der Bestand trotzdem stimmt, zeigt DiKAS solche Fälle an und führt sie mit einem Klick zu Ende.
Admin → Lager → Buchungen · Recht: Lagerbewegungen buchen
Wo die offenen Fälle stehen¶
Sobald ein Fall offen ist, erscheint oben im Reiter Buchungen ein Kasten Offene Abbuchungen. Jeder Fall zeigt:
- den Verkauf, zum Beispiel „Verkauf WAWI Cocktail (Tisch 4)“, mit Lager und Zeitpunkt,
- den Zustand: Unterbrochen oder Gehalten,
- den Grund im Klartext und die Zahl der bisherigen Versuche,
- die Knöpfe Nachbuchen und, bei gehaltenen Verkäufen, Verwerfen.


Zwei Arten von Fällen¶
| Zustand | Was ist passiert? | Was Nachbuchen tut |
|---|---|---|
| Unterbrochen | Die Abbuchung wurde begonnen, aber nicht abgeschlossen, zum Beispiel wegen einer Datenbankstörung. | Führt die Abbuchung genau dort fort, wo sie stehen blieb. Was schon abgebucht wurde, wird nicht noch einmal abgebucht. |
| Gehalten | Die Rezeptur ließ sich nicht vollständig auflösen, zum Beispiel weil eine Zutat gelöscht wurde. Es wurde noch nichts abgebucht. | Löst die Rezeptur neu auf und bucht danach den ganzen Verkauf auf einmal ab, mit der Menge und den Zusatzoptionen des Verkaufs von damals. |
Bei einem gehaltenen Verkauf zuerst die Rezeptur im Artikel korrigieren (siehe Rezepturen), danach Nachbuchen wählen. Ist die Rezeptur noch nicht in Ordnung, meldet DiKAS das mit dem Grund; der Fall bleibt offen und der Bestand unverändert.
So gehen Sie vor¶
- Reiter Buchungen öffnen und den Kasten Offene Abbuchungen lesen.
- Bei Gehalten: Rezeptur korrigieren.
- Nachbuchen wählen. Die Meldung „Die Abbuchung wurde nachgebucht“ bestätigt den Abschluss; der Fall verschwindet aus dem Kasten.
- Ist die Abbuchung nicht mehr gewollt (der Verkauf war ein Irrtum und wurde nie abgebucht), wählen Sie bei einem gehaltenen Verkauf Verwerfen. Der Bestand bleibt dabei unverändert.
Mehrfach klicken schadet nicht
Nachbuchen bucht nie doppelt. Auch bei einem zweiten Klick, einem Neuladen der Seite oder wenn zwei Personen gleichzeitig nachbuchen, wird jede Menge nur einmal abgebucht. Bei Artikeln mit Seriennummern wird jedes Gerät nur einmal als verkauft markiert.
Weitere Fälle¶
- Sofortverkauf, automatische Verlustbuchung und Leergut haben jetzt wie Tischbons eine feste Kennung je Beleg. Wird derselbe Beleg ein zweites Mal verarbeitet, zum Beispiel nach einer Wiederholung, bucht DiKAS die Ware nicht noch einmal ab; ein halb durchgelaufener Vorgang erscheint als offener Fall und lässt sich nachbuchen. (Werkstattmaterial und die Mengenänderung am offenen Bon haben keine solche Kennung und bleiben vom normalen Wiederholungsschutz der Kasse abhängig.)
- Seriennummern folgen nicht: Ist die Ware abgebucht, aber ein Gerät konnte nicht auf „Beim Kunden" gesetzt werden, steht der Vorgang jetzt ebenfalls im Kasten Offene Abbuchungen. Nachbuchen zieht nur die fehlenden Geräte nach und ändert die Menge nicht mehr.
- Rückbuchung eines Stornos nicht ausgeführt: Scheitert die Rückbuchung bei einem Storno, bevor etwas gespeichert ist, entsteht ein offener Fall Gehalten mit dem Grund. Nachbuchen bucht die Ware nach dem heutigen Rezeptstand zurück; war der ursprüngliche Verkauf nie abgebucht, wählen Sie Verwerfen.
- Fehlerhafte Rezepturen im Altbestand listet der Überblick unter Rezepturen prüfen vollständig auf.
Storno und Mengenänderung¶
- Wird ein Verkauf storniert, dessen Abbuchung noch unterbrochen ist, schließt DiKAS die Abbuchung zuerst ab und bucht danach die Ware zurück. Der Bestand ist am Ende wieder wie vor dem Verkauf.
- Wird ein gehaltener Verkauf storniert, gibt es nichts zurückzubuchen: Der gehaltene Vorgang wird verworfen. Bei einem Teilstorno oder einer Mengenänderung passt DiKAS die gehaltene Menge an.
Grenzen¶
- Fällt die Datenbank vollständig aus, bevor DiKAS überhaupt etwas speichern kann, lässt sich kein Fall anlegen. Der Verkauf selbst konnte dann auch nicht gespeichert werden; ebenso kann dann auch die Meldung über eine verlorene Storno-Rückbuchung nicht gespeichert werden.
- Das normale Buchen aus der Anforderungsliste ist für diese Fälle gesperrt: Nur Nachbuchen setzt sie sicher fort.
- Bestandsabweichungen aus der Zeit vor dieser Funktion werden dadurch nicht korrigiert. Dafür bleibt die Inventur zuständig.